Hilfe bei drohender Zwangsversteigerung
Wir bieten Ihnen mit unserem Geschäftsmodell eine Möglichkeit, Ihre Immobilie auf Dauer zu retten und gleichzeitig in dem Objekt wohnen zu bleiben. Unsere Lösung basiert auf einem durchdachten und praktisch bewährten Konzept, das Ihnen eine solide Perspektive eröffnet.
Bereits im ersten Telefonat sprechen Sie persönlich mit dem Entscheider unserer Wirtschaftsberatung, Herrn Schockmann-Ketz. Er ist davon überzeugt, dass jeder Anrufer in einer Zwangslage das Recht hat, mit dem Entscheidungsträger und Investor direkt Kontakt aufzunehmen.
Wir prüfen im Rahmen dieser kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung, ob wir Ihre Immobilie durch Kauf und Rückvermietung vor der drohenden Zwangsversteigerung retten können. Sofern sich das angebotene Objekt "rechnet", das Einzelengagement 150.000 Euro nicht übersteigt und die Mietleistung sichergestellt ist, fungiert Herr Schockmann-Ketz immer als alleiniger Investor. Bei höheren Engagements (maximal 500.000 Euro je Einzelfall) kommen weitere Investoren hinzu, mit denen eine langjährige Zusammenarbeit besteht.
Unser Konzept ist im Prinzip einfach nachvollziehbar:
- Wir kaufen Ihre Immobilie - entweder freihändig mittels notariellem Kaufvertrag oder im offiziellen Versteigerungstermin. Mit dem Kaufpreis können die im Grundbuch eingetragenen Belastungen abgelöst werden. Sie bewohnen das Objekt weiterhin als Mieter und zahlen eine ortsübliche Miete.
- Die Finanzierung erfolgt über seriöse deutsche Bankpartner, die uns entsprechende Refinanzierungsmittel zur Verfügung stellen. Die von uns nachgewiesene erstklassige Bonität tritt dabei quasi an die Stelle Ihrer Kreditwürdigkeit, die sich durch die Umstände der drohenden Zwangsversteigerung nachhaltig verschlechtert hat. Dadurch wird der Rettungskauf erst möglich.
- Während der normalerweise zehn Jahre dauernden Mietphase haben Sie Zeit, sich wieder finanziell zu konsolidieren. Sie können dann zum Beispiel Ihre Firma sanieren oder eventuell noch verbliebene finanzielle Altlasten beseitigen.
- Nach Ablauf dieses Zeitraums geben wir Ihnen Gelegenheit, das Objekt zurückzukaufen. Um Sie abzusichern, tragen wir bereits beim Kauf ein Vorkaufsrecht für Sie oder Ihre Erben im Grundbuch ein. Der Rückkauf ist für Sie eine Option, aber keine Pflicht. Sie entscheiden selbst, wie Sie Ihr Leben und Ihre Finanzen neu ordnen wollen.
- Sie können die Immobilie auch vor Ablauf von zehn Jahren zurückkaufen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall entstehende Spekulationssteuer und Vorfälligkeitsentschädigungen aufgrund vorzeitiger Kredittilgung selbst tragen.
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie zwei Fragen beantworten und entsprechenden belegen können, damit wir Sie unterstützen:
- in welcher Größenordnung Sie als Mieter (oder mehrere Mieter als Gesamtschuldner) dauerhaft in der Lage sind, die Nettomiete zu leisten und
- mit welchen Einnahmen (Lohn, Gehalt, Geschäftsführergehalt, Unternehmensgewinn, Rente, Pension) Sie die Zahlung der Miete dauerhaft sicherstellen.
Eine detaillierte Liste der benötigten Unterlegen finden Sie hier.